Entgelttabelle
Schuljahr 2022/2023 | Schüler aus Gilching, Weßling und Seefeld | Auswärtige Schüler | |
Fach | Minuten je Woche | Monatsrate (10 x pro Schuljahr) (1) in € | Monatsrate (10 x pro Schuljahr) (1) in € |
Grundfächer | |||
Eltern-Kind-Gruppe (ab 2 Jahren) | 45 | 28,30 | 39,62 |
Musikalische Früherziehung / Grundausbildung (2) | 45 - 60 | 28,30 | 39,62 |
Kinderchor I (6-7 Jahre) | 45 - 60 | 8,50 | 8,50 |
Vokal- und Instrumental-Unterricht (3) | |||
Einzelunterricht | 30 | 77,30 | 108,22 |
45 | 112,30 | 157,22 | |
Zweiergruppe | 45 | 58,60 | 82,04 |
Gruppe mit 3 - 5 Schülern | 45 | 41,20 | 57,68 |
Ballett | |||
Kreativer Kindertanz | 45 | 32,00 | 44,80 |
Pre-Primary, Primary / Grade I-II | 60 | 52,90 | 74,06 |
2 x 60 | 88,80 | 124,32 | |
Grade III-VIII / prof. Lehrplan | 90 | 71,30 | 99,82 |
2 x 90 | 107,20 | 150,08 | |
Förderklasse | 112,00 | 156,80 | |
Modern Dance (4) | 60 | 54,00 | 75,60 |
Erwachsene incl. Erwachsenenzuschlag (20%) Klass. Ballett | 90 | 85,40 | 119,56 |
Ergänzungsfächer (5) | |||
Kinderchor II | 8,50 | 8,50 | |
Orchester / Ensemble | 12,50 | 17,50 | |
Akkordeon-Orchester | 5,40 | 5,40 | |
Zusatzangebot | |||
Korrepetition für Fortgeschrittene | 3 Stunden á 45 Min. 54,00 € | Nur auf Anfrage über die Geschäftsstelle erhältlich | |
Anmerkungen | |||
(1) Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren mit monatlicher Ratenzahlung. Die Abbuchung vom Konto des Zahlungspflichtigen erfolgt 10 x pro Schuljahr in den Monaten September bis Juni. Die Entgeltrechnungen werden per Mail versandt. (2) Als Voraussetzung für den Beginn mit dem Instrumentalunterricht in der 1./2. Klasse anerkannt (Sing- und Musikschulverordnung) (3) Von Schüler*innen in den Fächern Klavier und Harfe wird einheitlich ein Zuschlag von € 15,00/Schuljahr (€ 1,50/Monat) für die Benutzung der schuleigenen Instrumente erhoben (Erhebung wie Gebühr für Leihinstrumente) . (4) Schüler*nnen eines weiteren Ballettfaches zahlen 1/3 des Entgelts. (5) Entgelt gilt nur für Schüler*innen ohne Hauptfachbelegung. Ergänzungsfächer sind für alle, die ein eigenständiges Hauptfach (Vokal-/Instrumental- oder Ballettfach, MFE/MGA) belegt haben, entgeltfrei. | |||
Erwachsenenzuschlag: | Für Schüler*innen ab 25 Jahren, die sich nicht mehr in Ausbildung befinden, wird ein Entgeltzuschlag von 20% erhoben (s. Gebührenordnung, Ziff. 3.2). | ||
Geschwisterermäßigung: | Das gesamte Unterrichtsentgelt ermäßigt sich um 10% / 20% / 30% / 40% bei 2 / 3 / 4 / 5 oder mehr Geschwistern (ohne eigenes Einkommen), die ein Hauptfach belegt haben. | ||
Sozialermäßigung: | Bei geringem Haushaltseinkommen wird auf Antrag eine gestaffelte Ermäßigung gewährt. | ||
Anmeldegebühr: | Bei erstmaliger Anmeldung € 8,00 | ||
Mietinstrument: | € 15,00 pro Monat. Klavier und Harfe siehe Anmerkung (3) | ||
Vertragslaufzeit: Probezeit: | Anmeldungen sind grundsätzlich verbindlich für ein Schuljahr. Ohne Wiederanmeldung bis zum 31. Mai endet der Vertrag zum 31. August des laufenden Jahres. Zur besseren Planung wird um eine Abmeldung in Textform bis zum 31. Mai gebeten. Für ein neu belegtes Fach räumen wir eine entgeltpflichtige Probezeit bis 15. Dezember ein. |